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Der Weiterbildungsscheck des Landes Thüringen bezuschusst Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Selbstständige, die in Thüringen arbeiten.
Voraussetzungen
Das zu versteuernde Jahreseinkommen der antragstellenden Person muss zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegen. Zudem muss die Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen. Angestellte des öffentlichen Dienstes sind von dem Förderprogramm ausgeschlossen.
Förderziele
Das Förderprogramm unterstützt berufliche Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit vermitteln. Das umfasst Lehrgänge, Seminare und auch Fernunterricht.
Höhe und Art der Förderung
Es gibt einen Zuschuss zu der Weiterbildung von bis zu 1.000 EUR. Der Weiterbildungsscheck ist alle zwei Jahre erhältlich.
Ansprechpartner (m/w/d) und weitere Informationen
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH: