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oder nutzen Sie das Kontaktformular.Der Reglementierte Beauftragte ist ein Status, der einem Unternehmen gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und des deutschen Luftsicherheitsgesetzes verliehen wird. Der Reglementierte Beauftragte (m/w/d) agiert als Teil der sicheren Lieferkette für Luftfracht- und Luftpostsendungen. Reglementierter Beauftragter können dabei z.B. Luftfrachtunternehmen, Speditionen oder ähnliches werden. Dieser Status vereinfacht die Güterabwicklung von Luftfracht- und Luftpostsendungen an Flughäfen, da die Unternehmen entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der sicheren Lieferkette übernehmen.
Folgende Unternehmenstypen können Reglementierte Beauftragte werden:
Um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs zu verbessern, wurden in Europa und Deutschland stetig präzisere Sicherheitskonzepte entwickelt. Daraus ableitend wurden Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die von Reglementierten Beauftragten für Luftfracht umgesetzt werden müssen. Für eine Zulassung als Reglementierter Beauftragter (m/w/d) müssen sich Unternehmen an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
Seminarangebote im Überblick:
Bei Fragen und Buchungen der Onlinetraining-Angebote können Sie uns gerne unter +49.711.7861-4600 oder aviation.akademie@dekra.com kontaktieren.
Die DEKRA Aviation Services bereitet den Luftsicherheitsbeauftragten und das Personal, welches Kontrollen oder Sicherheitskontrollen beim Reglementierten Beauftragten durchführt in der Reglementierter Beauftragter Schulung auf die behördliche Zulassung und die Aufrechterhaltung der Schulungsverpflichtungen vor.
Inhalte der Schulungen:
Als Reglementierter Beauftragter stufen Sie Luftfracht- und Postsendungen als ‚nicht sicher‘ bzw. ‚sicher‘ ein. Die ‚Reglementierter Beauftragter Schulung‘ vermittelt Ihnen die dabei wichtigen Kenntnisse:
Zielgruppe:
Personen, die bei Reglementierten Beauftragten Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/-post (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.7) haben, Kontrollen (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.2) oder Sicherheitskontrollen (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9) durchführen.
Sicherheitskontrollen bei Reglementierten Beauftragten:
Bezogen auf Personen
Bezogen auf identifizierte Waren, Güter und Fracht
Bezogen auf Gelände und Gebäude
Annahme von Sendungen betreffend
Rechtliche Grundlagen:
Die ‚Reglementierter Beauftragter-Schulung‘ basiert auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie einschlägiger Durchführungsverordnungen.
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