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Im Zuge der Weiterbildungsoffensive wurde zum 01. Januar 2019 die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer (m/w/d) in Unternehmen“, kurz WeGebAU, erweitert. Mit dem sogenannten Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind. Darunter fallen Tätigkeiten, die durch den Einsatz digitaler Technologien automatisiert werden könnten. Ob die eigene Tätigkeit darunterfällt, lässt sich unter www.job-futuromat.iab.de überprüfen.
Die Erweiterung betrifft daher vor allem neue Zielgruppen. Denn Arbeitgeber können mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes Weiterbildungen für ihre Mitarbeiter (m/w/d) fördern lassen, die nicht zu den Geringqualifizierten oder älteren Arbeitnehmern (m/w/d) zählen.
Zielgruppe des Qualifizierungschancengesetzes 2019:
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine geförderte Weiterbildung für Arbeitnehmer (m/w/d) unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Zielgruppen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verabschiedeten Qualifizierungschancengesetztes sind daher:
Gefördert durch das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit, werden zudem nur Weiterbildungen, die über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen und mehr als 121 Stunden umfassen.
Geförderte Qualifizierungen der DEKRA Akademie sind u.a.:
- Berufskraftfahrer (m/w/d)
- Fachlagerist / Fachkraft für Lagerlogistik (IHK)
- Pflegehelfer (m/w/d)
- Betreuungsassistent (m/w/d)
- Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- SAP
- Kaufmännische Berufe
Weitere förderfähige Qualifizierungen gerne auf Anfrage
Die Höhe und Art der Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes durch die Arbeitsagentur variiert je nach Größe des Unternehmens.
Höhe und Art der Förderung für durch das Qualifizierungschancengesetz:
Sonderregelungen gelten für Beschäftigte, die über 45 Jahre alt oder schwerbehindert sind und in einem Unternehmen mit bis 249 Mitarbeitern (m/w/d) tätig sind. Hier können bis zu 100 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes übernommen werden.
Generell können Beschäftigte eine Förderung im Rahmen des BMAS Qualifizierungschancengesetzes nur gemeinsam mit dem Arbeitgeber beantragen. Dieser muss in der Regel einen Teil der Kosten der entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme mittragen. Nach Einigung über die Maßnahme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (m/w/d) muss die Bundesagentur für Arbeit informiert werden. Nach Bewilligung wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.
Die DEKRA Akademie bietet Ihnen Weiterbildungen an, die Sie mit dem Qualifizierungschancengesetz von der Agentur für Arbeit fördern lassen können:
Weitere Informationen:
Hilfestellung und weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder über unser Kontaktformular.
Ebenso hilfreich, sind die nachfolgenden Websites:
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