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Der Weiterbildungsbonus richtet sich vornehmlich an Mitarbeiter (m/w/d) von kleinen und mittleren Unternehmen. Aber auch erwerbstätige Arbeitslosengeld II - Bezieher (m/w/d) und Selbstständige können Unterstützung beantragen. Spezielle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Selbstständige aus dem Handwerk und der Kreativbranche sind ebenfalls förderfähig.
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern (m/w/d), die mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten und mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Ebenfalls gefördert werden:
Die geförderte Weiterbildung muss über 250 Euro kosten und bei einem Anbieter erfolgen, der entweder nach dem Bundesrecht, Landesrecht oder nach ZfU (gemäß FernUSG) anerkannt ist. Ebenfalls geeignet sind Bildungsanbieter, die über eine Zertifizierung nach ISO 9000ff, EFQM, LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg etc. verfügen.
Ziel des Förderprogramms ist es, die berufliche Weiterbildung sowie Coachings von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohnsitz in Hamburg finanziell zu unterstützen. Der Weiterbildungsbonus „Qualifizierungscoaching“ soll zudem Beschäftigten das berufliche Fortkommen ermöglichen, Wiedereinsteiger (m/w/d) in das Berufsleben unterstützen und geringer Qualifizierte für weitere fachliche Aufgaben befähigen.
Das Förderprogramm finanziert sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (m/w/d) und Selbstständigen 50 Prozent der anfallenden Weiterbildungskosten. In Einzelfällen ist auch eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich - beispielsweise bei Erwerbstätigen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder den Teilnehmenden am „Hamburger Modell“.
Das „Landesprogramm Qualifizierung im Handwerk“ unterstützt Beschäftigte und Selbstständige in kleinen und mittleren Unternehmen des Hamburger Handwerks. Für die entsprechenden Lehrgänge ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent (maximal 2.000 Euro) möglich.
Der Weiterbildungsbonus „Qualifizierungscoaching“ finanziert wiederum 100 Prozent der anfallenden Kosten einer Qualifizierung (maximal 2.000 Euro). Für Kreative übernimmt der Weiterbildungsbonus 65 Prozent der Kosten des Coachingprogramms der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH. Bei Selbstständigen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich und bei Unternehmen von bis zu 75 Prozent.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Förderprogramms:
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