Für lange Zeit förderte die Bundesagentur für Arbeit (BA) hauptsächlich Maßnahmen für Arbeitslose, Geringqualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer (m/w/d). Heute unterstützt sie mit dem QCG auch verstärkt Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Zugang zur Weiterbildungsförderung haben alle Beschäftigten, sofern diese als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind.
Bereit für den digitalen Wandel
Die Förderung durch das QCG soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Kompetenzen zu erweitern und mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten. Das Gesetz gilt auch explizit für sogenannte Engpassberufe, in denen es bereits einen Fachkräftemangel gibt oder in denen in naher Zukunft damit gerechnet wird. Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss sie mindestens 120 Stunden dauern und durch einen zertifizierten Träger wie die DEKRA Akademie umgesetzt werden. Zusätzlich müssen die vermittelten Kenntnisse gewisse Anforderungen erfüllen und die letzte durch das QCG geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
Ablauf der Antragsstellung
Mitarbeitende können eine Weiterbildung nur in Absprache mit ihrem Arbeitgeber durchführen. Ist dieser einverstanden, muss ein Antrag bei der BA gestellt werden. Wird dieser bewilligt, entscheidet die Agentur über die Höhe der Förderung. Diese ist unter anderem von der Größe des Unternehmens abhängig. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der DEKRA Akademie.
Informationen und Angebote der DEKRA Akademie
Broschüre der DEKRA Akademie zum Qualifizierungschancengesetz und zu Weiterbildungsangeboten
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Tel.: +49.711.7861-3939
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