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Der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer (m/w/d) wird durch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Deutschland geregelt. Geschützt sind die körperliche und seelische Unversehrtheit gleichermaßen wie das Eigentum der Angestellten (m/w/d).
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht. Sie gilt bei Abschluss des Arbeitsvertrages automatisch für jede Art des Arbeitsverhältnisses. Rechtlich ist die Fürsorgepflicht durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt:
Ziel dieser Nebenpflicht des Arbeitsgebers ist die Mitarbeiter (m/w/d) vor körperlichen, materiellen und sachlichen Schäden zu bewahren. Konkrete Beispiele sind der Schutz vor körperlichen Gefahren auf Baustellen oder der Schutz vor psychischer Beeinträchtigung durch Mobbing oder Diskriminierung.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers teilt sich in Schutzpflichten, Sorgfaltspflichten und Auskunftspflichten.
Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers umfasst vor allem die Auskunft an Dritte. Dazu zählen beispielsweise Auskünfte, die für die Erbringung von Sozialleistungen notwendig sind. Ebenso kann der Unfallversicherungsträger im Rahmen des Präventionsauftrags die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von bestimmten Daten durch den Arbeitgeber fordern.
Jede Maßnahme und Vorkehrung, die zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter (m/w/d) getroffen werden (müssen), werden unter der Sorgfaltspflicht zusammengefasst. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung der Geschäftsräume sowie der Unfallverhütung.
Zu den Schutzpflichten des Arbeitgebers zählen beispielsweise:
Der Arbeitsschutz ist eine Form der Schutzpflicht des Arbeitgebers. Er ist dazu verpflichtet, seine Beschäftigten im Rahmen einer jährlichen Unterweisung über auftretende Gefahren und Möglichkeiten zur Unfallverhütung aufzuklären.
Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet für den notwendigen Arbeitsschutz im Unternehmen zu sorgen. Ausgebildete Sicherheitsbeauftragte können ihn bei dieser Fürsorgepflicht unterstützen. Sie verfügen jedoch weder über Weisungsbefugnis noch übernehmen sie die rechtliche Verantwortung für die Arbeitsschutzmaßnahmen.
Häufig delegieren Arbeitgeber ihre Unterweisungspflicht an Führungskräfte. Diese wiederum müssen entsprechend der Gefahren unterwiesen werden. Diese Aufgabe kann zum Beispiel der Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Fachberater des Lieferanten oder Maschinenherstellers sein.
Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers (m/w/d) wird neben der Vorbeugung von Arbeitsunfällen auch durch Hygienemaßnahmen gewährleistet. Nicht erst seit der Pandemie empfiehlt sich daher für Unternehmen eine Hygiene-Grundlagenschulung.
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