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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt sie allen Versicherten (m/w/d), die ihren Beruf aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausüben können. Das heißt, ihre Erwerbsfähigkeit muss aufgrund von Krankheit bedroht oder gemindert sein.
Um von dem Förderprogramm der Deutschen Rentenversicherung profitieren zu können, muss der Betroffene gesundheitlich so eingeschränkt sein, dass er seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Ziel des Förderprogramms ist es, die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu erhalten oder diesen eine Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Dazu gehört es auch, Menschen mit einer Berufsunfähigkeit durch entsprechende Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu einer neuen beruflichen Perspektive zu verhelfen.
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten der Weiterbildung bzw. Umschulung. Dazu gehören die Weiterbildungskosten, die Prüfungsgebühren, die Lernmaterialien, die Fahrtkosten. Ebenso werden auch die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Kinderbetreuung übernommen.
Bei Weiterbildungen, die nicht am Wohnort der Teilnehmenden stattfinden, übernimmt das Förderprogramm für die Zeit des Lehrgangs auch die anfallenden Unterkunftskosten. In bestimmten Fällen können zudem Verpflegungskosten beantragt werden. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden für die Dauer der Maßnahme ein sogenanntes Übergangsgeld. Als Grundlage hierfür dient das fiktive Gehalt einer Person mit gleichem Alter und einem vergleichbaren Beruf.
Der Antrag auf Berufsförderung muss beim jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dort erhält man auch notwendige Informationen, die Antragsformulare und Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:
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