Förderprogramme des Bundes
Unter bestimmten Förderbedingungen unterstützt der Bund Weiterbildungsteilnehmer finanziell beim Lernen für den Job. Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Förderprogramme gerne kurz vor.
- Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög)
- Bildungsgutschein
- Bildungsprämie (1): Prämiengutschein
- Bildungsprämie (2): Spargutschein
- WeGebAU
Förderprogramme des Landes
Zusätzlich zu den Förderprogrammen des Bundes können bundesländerspezifische Beteiligungen an Kosten für Weiterbildungen von Teilnehmern wahrgenommen werden. Dazu müssen diese in den entsprechenden Bundesländern leben oder arbeiten.
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
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Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög)
Infowebseite: ww.aufstiegs-bafoeg.de
Was wird gefördert?
- Berufliche Fortbildungen (z.B.: Meister, Techniker, Betriebswirt)
- Angestrebter Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulenabschlusses liegen
- Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und in Voll- oder Teilzeit stattfinden
- Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen
- 40% Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Restkosten können über Darlehen finanziert werden
- Zuschüsse für Lebensunterhalt bei Vollzeitlehrgängen möglich
- Bei erfolgreichem Abschluss können 40% Erlass auf Restdarlehen beantragt werden
- Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer, Selbstständige
- i.d.R. die lokalen Ämter für Ausbildungsförderung -
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BILDUNGSGUTSCHEIN
Infowebseite: www.arbeitsagentur.de
Was wird gefördert?
- Berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher machen, eine
drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem fehlenden Berufsabschluss führen
- Gutschein mit Bildungsziel, Inhalt der Qualifizierung, Gültigkeitsdauer via Arbeitsagentur
- Kostenübernahme für zugelassene Kurse durch die Arbeitsagentur
- Übernahme von Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung, Betreuung von Kindern möglich
- Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer
- Arbeitsagentur am Wohnort
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Bildungsprämie 1: Prämiengutschein
Infowebseite: www.bildungspraemie.info
Was wird gefördert?
- Berufliche Weiterbildungen, die bis zu 1.000 EUR inkl. MwSt. kosten (keine betrieblichen Schulungen)
- Prämiengutschein kann alle zwei Jahre neu beantragt werden
- Gutschein übernimmt die Hälfte der Kurskosten (maximal 500 EUR)
- Arbeitnehmer und Selbständige über 25 Jahre mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 EUR (gemeinsam Veranlagte: bis 40.000 EUR)
- Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit
- Ausgewiesene Beratungsstellen
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Bildungsprämie 2: Spargutschein
Infowebseite: www.bildungspraemie.info
Was wird gefördert?
- Zweiter Baustein des Programms „Bildungsprämie“
- Längere und kostenintensivere Weiterbildungen
- Sparer eines Sparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist zur Finanzierung einer Weiterbildung entnehmen
- Die Arbeitnehmersparzulage bleibt somit erhalten
- Eine Kombination mit dem Prämiengutschein ist möglich
- Arbeitnehmer, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung nutzen möchten
- Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die ein solches Guthaben in der Vergangenheit aufgebaut haben
- Informationen zu Konditionen einer vorzeitigen Geldentnahme aus dem Sparvertrag über die
jeweilige Bank - Beratungsgespräch und Spargutschein via ausgewiesene Beratungsstelle
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WeGebAU
Infowebseite: Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antragsverfahren: www.arbeitsagentur.de
Was wird gefördert?
- Übernahme der Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen bei geringqualifizierten Beschäftigten
- Berufliche Qualifizierungen außerhalb des Betriebes, die mehr als arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen vermitteln
- Kostenübernahme für zugelassene Weiterbildungen durch Bildungsgutschein
- Bei Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen werden Teile der Kosten durch die Arbeitsagentur übernommen
- Bei geringqualifizierten Beschäftigten werden die gesamten Kosten durch die Arbeitsagentur übernommen
- Zuschüsse für Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten möglich
- Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben
- Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen
- Arbeitnehmer: Arbeitsagentur vor Ort
- Arbeitgeber: Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur
Zusätzlich zu den Förderprogrammen des Bundes können bundesländerspezifische Beteiligungen an Kosten für Weiterbildungen von Teilnehmern wahrgenommen werden. Dazu müssen diese in den entsprechenden Bundesländern leben oder arbeiten.
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html
Was wird gefördert?
- Berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und max. 400 Zeitstunden umfassen
- Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind
- Wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen (z.B. einzelne Module eines Studienganges)
- Bei Auszubildenden Kurse mit Inhalten, die in der Ausbildung nicht behandelt werden
- Kostenübernahme von bis zu 50% (max. 2.000 EUR) der Kurskosten
- Die förderfähigen Kosten (inkl. Gebühren für Prüfung und Lehrmaterial) müssen mindestens 160 EUR betragen
- Kosten für Reisen zum Kursort und Unterbringung sind nicht förderfähig
- Auszubildende und Arbeitnehmer (inkl. Aufstocker) die in Schleswig-Holstein arbeiten oder leben
- Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen
- Anträge sind vor Weiterbildungsbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen