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Seit 2006 haben Unternehmen die Möglichkeit berufsbegleitende Qualifizierungen durch die Bundesagentur für Arbeit fördern zu lassen. Die WeGebAU-Förderung, kurz für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“, bezuschusst Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken.
Das WeGebAU-Programm der Agentur für Arbeit stütz sich auf drei Themenschwerpunkte, die sich an unterschiedliche Arbeitnehmergruppen richten:
Zielgruppe für die WeGebAU Förderung durch das Arbeitsamt:
Das WeGebAU-Programm richtet demnach sich an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die entweder qualifiziert und älter oder aber gering qualifiziert sind:
Erweitert wurde die Förderung um die Maßnahme WeGebAU 2019. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine Förderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße.
Voraussetzungen für die WeGebAU-Förderung:
Aus den genannten Zielgruppen gehen somit auch die Voraussetzungen für die WeGebAU-Förderung hervor:
Für die Art und Höhe der WeGebAU-Förderung gelten folgende Regeln:
Um eine geförderte Weiterbildung besuchen zu können, muss der Arbeitgeber WeGebAU beantragen. Die Antragsstellung läuft über die Agentur für Arbeit, erster Ansprechpartner (m/w/d) ist daher immer der Berater (m/w/d) vor Ort. Dieser gibt Auskunft darüber, wie hoch die individuelle Fördersumme von WeGebAU ausfällt. Diese wird in einem Bildungsgutschein festgehalten und kann dann bei der DEKRA Akademie im Rahmen einer Weiterbildung eingelöst werden.
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