Im Sozialgesetzbuch VII ist festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen.
Sicherheitsbeauftragte sollen beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken.
Termine
Sicherheitsbeauftragte/-r Erstschulung (2 Tage)
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Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz.
Als Sicherheitsbeauftragter sind Sie damit betraut, Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Aufgabenbereich zu erkennen und festzustellen, ob nötige Schutzvorrichtungen bzw. Schutzausrüstungen vorhanden sind. Konkret unterstützten Sie den Unternehmer, Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und schließlich auch Ihre Kollegen dabei, Unfälle und sonstige Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit zu vermeiden.
Sicherheitsbeauftragte sind Helfer, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Diese Weiterbildung bereitet Sie auf Ihre neue Rolle als Sicherheitsbeauftragten vor und vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich meistern zu können.