Abfallrecht - Komplettschulung Anzeige- und ErlaubnisVO, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragte/-r - Erstschulung
Buchungshinweis
Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse-Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner (m/w/d).
- Seminare für Privat- und Firmenkunden
Ansprechperson
Frau Laura Haun Verwaltung / Privat- und Firmenkunden Telefon: +49.711.40742-62 Telefon: +49.711.40742-62 Telefax: +49.711.40742-22 laura.haun@dekra.com
Unterrichtsform | Dauer | Termin | Ort | Preis Netto | Preis Brutto |
---|---|---|---|---|---|
Vollzeit | 4 Tage | 29.03.2021 - 01.04.2021 | Stuttgart, Hofener Straße 122 | 1.320,00 EUR ohne Mehrwertsteuer | 1.570,80 EUR inkl. 19% Mehrwertsteuer |
Zielgruppe
- Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Händler und Makler - Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb - Personen, die den Fachkundenachweis für ihre zukünftige Tätigkeit als Abfallbeauftragter* benötigen
Hintergrund
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Ab 2012 sind Abfalltransporte auch in relativ kleinen Mengen anzeigepflichtig. Dazu muss der Unternehmer ebenfalls seine Sachkunde nachweisen (AbfAEV). Dies betrifft unter Umständen auch Handwerksbetriebe oder Bauunternehmungen, die pro Jahr mehr als 20t Abfall oder mehr als 2 t gefährlichen Abfall von der Baustelle oder vom Kunden zurücktransportieren,
Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb und als Qualitätsnachweis gegenüber den Kunden. Sie bietet Unternehmern auch formale Vorteile wie den Wegfall der Beförderungserlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist der Nachweis der Fachkunde des Leitungspersonals. Diese Fachkunde besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.
Abfall-Beauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den Betreibern einer Anlage, in der regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen. Der Abfall-Beauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch ein Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt.
Zusatzleistungen
Für dieses Seminar gibt es die Möglichkeit einer ESF Förderung. Alle Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.dekra-akademie.de/de/foerderprogramme-baden-wuerttemberg/ In den Seminargebühren sind die Lehrgangsunterlagen, Verpflegung an den Seminartagen und Getränke, enthalten.
Rechtliche / normative Grundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz; Entsorgungsfachbetriebsverordnung; Abfall Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) AbfallbeauftragtenVerordnung
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Sonstiges Umweltrecht:
- Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene
Rechtsverordnungen
- Inter- und supranationale Übereinkommen
- EU-rechtliche Grundlagen
- Abfallverbringung
- Andere relevante Rechtsbereiche:
Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht,
Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht,
Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht
- Betriebliche Risiken, Haftung
- Arbeitsschutz
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
von Abfällen
- Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten
- Bestellung von Abfallbeauftragten
- Praxishilfen zur Tätigkeit des Abfallbeauftragten
Voraussetzungen
Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Abschluss
Zertifikat der DEKRA Akademie mit Bezug auf behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
EfbV: 2 Jahre; AbfAEV 3 Jahre.;BBA 2 Jahre
Kompetenz
Die DEKRA Akademie ist im Bereich der Entsorgungslogistik ein behördlich anerkannter Seminarveranstalter mit einem umfassenden und stark praxisbezogenen Angebot. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Hinweise
Der Lehrplan orientiert sich an der Abfallbeauftragten-Verordnung und ist von der zuständigen Behörde anerkannt.
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Das könnte Sie auch interessieren
- Abfallrecht - Basiskurs Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Erstschulung | Stuttgart
- Abfallrecht - Basiskurs Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Erstschulung | Ludwigsburg
- Abfallrecht - Basiskurs Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Erstschulung | Reutlingen
- Abfallrecht - Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragte/-r - Fortbildung | Karlsruhe
- Abfallrecht - Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragte/-r - Fortbildung | Reutlingen
- Abfallrecht - Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragte/-r - Fortbildung | Stuttgart