Fortbildungen (z.B. Schulung 11.2.3.9 & Schulung 11.2.5)
Alle an der Luftsicherheit beteiligten Personen, die unter Kapitel 11 der DVO (EU) 2015/1998 fallen, müssen sich Fortbildungen in geeigneten Intervallen unterziehen. Diese gewährleisten eine Aufrechterhaltung der Kompetenzen und eine Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend den Sicherheitsentwicklungen.
Die DEKRA Aviation Services bietet Ihnen alle relevanten Schulungen (11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.5, 11.2.6, 11.2.7, Kontrollkräfte...) für alle an der Luftsicherheit beteiligten Personen an!
Dies umfasst:
- Flughäfen
- Luftfahrtunternehmen
- Reglementierte Beauftragte (regB)
- Bekannte Versender
- Transporteure von Luftfracht
- Reglementierte Lieferanten (regL)
- Bekannte Lieferanten für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen
- Dienstleistungsunternehmen
- Ausbilder (m/w/d)
Diese Fortbildungen unterstützen alle Personen sich in dem „Verordnungs- und Gesetzesdschungel“ der Luftsicherheit
- besser zurechtzufinden,
- stetig auf dem aktuellsten Stand zu halten,
- über aktuelle Bedrohungslagen zu informieren sowie
- aus den Erfahrungsberichten der anderen Beteiligten zu lernen.
Übersicht über die Schulungen gemäß Kapitel 11.2.5 bis 11.2.3.9 und 11.2.3.10
Die DEKRA Aviation Services bietet Ihnen gemäß DVO (EU) 2015/1998 alle Grundschulungen an. Daneben finden Sie auch die passenden Fortbildungen, die gesetzlich verpflichtend regelmäßig die vermittelten Inhalte auffrischen.
- Luftsicherheitsbeauftragte (Schulung 11.2.5)
Die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortliche Person. Jedes Unternehmen benötigt mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten (m/w/d). Die Inhalte müssen alle 5 Jahre aufgefrischt werden. - Luftsicherheitskontrollkraft/Kontrollkraft (Schulung 11.2.3.1, 11.2.3.2, 11.2.3.3)
Personen, die mit oder ohne technische Hilfsmittel Personen, Waren oder Güter durchsuchen (Kontrollen durchführen). Im Halbjahr sind 8, 16 oder 24 Stunden Fortbildungszeit, sowie 6 Stunden praktische Übungen in Röntgenbilderkennung vorgeschrieben. - Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (Grundschulung 11.2.6, 11.2.7, 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.8 ,11.2.3.9, 11.2.3.10)
Personen, die mit für den Luftverkehr bestimmten Waren und Gütern (Bordvorräte, Flughafenlieferungen, Luftfracht, Luftpost, Post und Material von Luftfahrtunternehmen) in Kontakt kommen oder Zugriff auf entsprechende Daten und Informationen haben. An einer Wiederholung der Grundschulung muss regelmäßig teilgenommen werden. - Ausbilder (Schulung 11.2.5) (m/w/d)
Behördlich anerkannter Ausbilder (m/w/d) für Luftsicherheitsschulungen. Pro Jahr müssen 4 Stunden Fortbildungszeit absolviert werden.
Unsere behördlich zugelassenen Fortbildungen und Schulungsprogramme basieren auf dem modularen Schulungssystem und werden von behördlich zugelassenen Ausbildern (m/w/d) mit viel Praxiserfahrung und fachlich fundiertem Wissen vermittelt.
Zielgruppe:
Die Fortbildungen richten sich an alle an der Luftsicherheit Beteiligte Personen gem. DVO (EU) 2015/1998.
Fortbildungsangebote - Termine 2021
- Auffrischung/ Fortbildungsangebote - Zu den Terminen
- Online-Fortbildungen - Zu den Terminen
- Online-Training/ Fortbildungen - Röntgenbilderkennung (X-Ray Tutor)
Alle Luftsicherheitsschulungen im Überblick
Aktueller Hinweis: Aufgrund der LBA-Zustimmung können wir unseren Teilnehmern (m/w/d) Live-Onlinetrainings für die Durchführung der geforderten Luftsicherheitsschulungen und Fortbildungen anbieten. Bei Fragen und Buchungen der Onlinetraining-Angebote können Sie uns gerne unter +49.711.7861-4600 oder aviation.akademie@dekra.com kontaktieren.
Weitere interessante Themen:
- Luftsicherheitsschulung Online
- Sicherheitsbeauftragten Schulung
- Luftsicherheitskontrollkraft Ausbildung
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