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Neue Fahrtschreiberverordnung weist ausdrücklich auf Unterweisungspflicht hin
Am 02. März 2016 tritt die neue Fahrtschreiberverordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft. Dazu gehört auch eine neue, nunmehr explizit formulierte Schulungs- und Unterweisungspflicht des Verkehrsunternehmens gegenüber seinem Fahrpersonal zur korrekten Bedienung des Kontrollgerätes. Das „normale“ Modul zu den Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen der BKF Qualifizierung reicht nach Angabe des BGL e.V. als Nachweis nicht aus. ABER ACHTUNG! Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen ist, so haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 VO165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer.