Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.
Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer, hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erwerben und diese zu gewerblichen Zwecken einsetzen möchten, gilt eine Pflicht zur (beschleunigten) Grundqualifikation. Zusätzlich und vertiefend zu den vorgeschriebenen Kenntnisbereichen bietet die DEKRA Akademie weitere Themenbereiche im Rahmen dieser Qualifikation an, die Sie auf einen Einsatz in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit im Güterverkehr vorbereiten.
Fördermöglichkeiten
Unsere AZAV-zertifizierten Weiterbildungen erfüllen die Voraussetzungen für verschiedene Fördermöglichkeiten: Mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter ist der Lehrgang voll förderungsfähig. Darüber hinaus kommen weitere Förderungen in Frage: Als Reha-Maßnahme, über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) und die Berufsgenossenschaften.
Termine und weitere Informationen
>> Termine Berufskraftfahrer/-in - Personen befördern (TQ 3) <<
>> Termine Berufskraftfahrer/-in - Güter befördern (TQ 1) <<
>> Termine & Informationen Neumünster/Schleswig << (Auf Anfrage)
Ansprechpartner
DEKRA Akademie GmbH
Lübeck
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Tel.: 0451.48425-25
E-Mail:
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