Arbeitsschutz & -sicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftrage unterstützen Arbeitgeber bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
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Sicherheitsbeauftragte
Befähigte Personen
§ 10 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jedes Unternehmen, Arbeitsmittel regelmäßig und fachkundig zu prüfen.
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Befähigte Personen
Jährliche Unterweisung
Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verpflichten Unternehmer (m/w/d), ihre Mitarbeiter (m/w/d) über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und die Möglichkeiten der Unfallverhütung zu unterweisen.
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Jährliche Unterweisung
SCC
Erhalten Sie die SCC-Zertifizierung durch eine professionelle SCC-Schulung – für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz!
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SCC
DEKRA Safety Web
Als Unternehmer (m/w/d) sind Sie verpflichtet, ihre Mitarbeiter (m/w/d), je nach Gefährdungssituation am Arbeitsplatz, mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
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DEKRA Safety Web
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) soll den Arbeitgeber beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen sowie in Bezug auf Arbeitsschutzbelehrungen und Arbeitssicherheitsunterweisungen beraten.
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Safety Culture Ladder
Die Safety Culture Ladder ist eine Messmethode, um die Verbesserung des Arbeitssicherheitsbewusstseins in Unternehmen zu messen.
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Safety Culture Ladder
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Im Seminar der DEKRA Akademie erhalten Sie alle nötigen praktischen Kenntnisse und theoretisches Know-How um als Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten eingesetzt zu werden.
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Arbeitsschutz in Unternehmen
Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jedes Unternehmen ein essentielles Thema. Beschäftigte sollen jederzeit vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen und Maßnahmen. Das wichtigste Gesetz für die betriebliche Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen im Unternehmen einzuschätzen und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.
Beschäftigte müssen ausreichend über sicherheitsrelevante Themen Bescheid wissen. Daher bedarf es einer entsprechenden Unterweisung. Arbeitsschutz ist für Unternehmen ein dauerhaftes und wiederkehrendes Thema. Eine einmalige Schulung der Mitarbeiter (m/w/d) reicht nicht aus.
Regelmäßige Unterweisung: Arbeitsschutz für Mitarbeiter (m/w/d)
Das Fundament zum Arbeitsschutz bildet die Erstunterweisung der Mitarbeiter (m/w/d). Dabei werden Grundlagen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vermittelt. Der Zeitpunkt für weitere Unterweisungen richtet sich z. B. nach Veränderungen im Einsatzbereich oder der Einführung neuer Technologien und Arbeitsmittel. Grundsätzlich gilt: Mindestens einmal im Jahr muss eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Eine erfolgreiche Arbeitsschutz-Unterweisung setzt auf den aktiven Miteinbezug der Mitarbeiter (m/w/d) und geht auf konkrete Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz ein. Die Unterweisung vermittelt die gesetzlichen Grundlagen und die zu beachtenden Schutzmaßnahmen.