Selbst die besten Arbeitsschutzmaßnahmen können nicht jeden Arbeitsunfall verhindern. Im Ernstfall müssen Ersthelfer (m/w/d) nicht nur wissen wie sie Vorort helfen können, sondern auch was die nächsten Schritte sind, um den Verletzten zu versorgen. In der neuesten Ausgabe von „etem – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entscheidung“ fasst die BG ETEM deshalb zusammen, welche Möglichkeiten es gibt.
Der Ersthelfer entscheidet
Nach einem Arbeitsunfall entscheidet der Ersthelfer, wie ein Verletzter zu einem Arzt transportiert wird. Er muss dafür nicht über medizinische Kenntnisse verfügen, sondern die Situation nach seinem Wissensstand einschätzen. Wenn der gesundheitliche Zustand des Verletzten es zulässt, kann anstelle eines Rettungswagens auch ein Taxi, ein Privat- oder Dienstwagen oder der öffentliche Nahverkehr genutzt werden. Die Wahl des Verkehrsmittels hängt auch davon ab, ob der Verletzte einen Durchgangsarzt, einen Hausarzt in der Nähe oder einen Facharzt aufsuchen muss.
Wer hilft, macht sich nicht strafbar
Alle Ersthelfer sind während der Hilfeleistung versichert. Dabei ist es egal, ob sie in Erster Hilfe ausgebildet oder von einem Betrieb als betriebliche Ersthelfer berufen sind. Der Versicherungsschutz bleibt immer bestehen, so lange Jemand nicht vorsätzlich unsachgemäß oder grob fahrlässig handelt.
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Etem - Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
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