Art, Höhe und Umfang der Förderung Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von:
- 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
- 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende (mit Berufsabschluss), die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben. Hinweis: Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
- 70 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende ohne Berufsabschluss (unabhängig vom Alter der Teilnehmenden). Hinweis: Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden im Rahmen der Zielgruppenabfrage zu dokumentieren.
Hinweis: Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden im Rahmen der Zielgruppenabfrage zu dokumentieren. Der Zuschuss wird direkt von den Kursgebühren abgezogen. Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst. Teilnehmer können die Fachkursförderung innerhalb des Förderzeitraums auch für mehrere Schulungen beantragen. Da der Fördertopf gedeckelt ist, kann ein Förderzuschuss nur bis zur Ausschöpfung der Mittel beantragt werden.
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