Nun können auch Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine qualifizierte Aufstiegs oder Anpassungsqualifizierung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes zu Fachkräften ausbilden lassen, eine Unterstützung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Nach dem Programm förderfähig sind nach wie vor geringqualifizierte Beschäftigte, die entweder über keinen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verfügen oder seit mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausüben. Auch ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes, die mindestens 45 Jahre alt sind, sollen mit dem Programm eine WeGeBau-Förderung erhalten. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das über das Ende der Maßnahme hinausreicht. Die Weiterbildungen müssen durch einen externen zertifizierten Weiterbildungsanbieter stattfinden.
Das neue Qualifizierungschancengesetz eröffnet so neue Möglichkeiten dem Fachkräftemangel in Deutschland mit dem bestehenden Mitarbeiterpotential entgegen zu wirken und bietet viele Möglichkeiten für Arbeitgeber ohne größere Einbußen von bestehender Arbeitskraft und Kosten den Betrieb mit Qualifiziertem Personal auszustatten.
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