Onlineshopping ist für viele Menschen zu einem festen Bestandteil ihres Alltags geworden. Um Verbraucher besser zu schützen und Bedingungen für beide Seiten klarer zu definieren, hat die Europäische Union in 2019 verschiedene Richtlinien aktualisiert. Diese Änderungen müssen die Mitgliedsstaaten in ihr jeweiliges nationales Recht aufnehmen. Dafür hat das BMJV nun zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt.
Mehr Transparenz
Das erste geplante Gesetz befasst sich mit der Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften. Onlinemarktplätze wie Ebay und Amazon müssten demnach ihren Kunden zukünftig die Parameter von Produktrankings mitteilen. Bieten die Plattformen dem Verbraucher einen Vergleich von Waren, digitalen Inhalten oder Dienstleistungen an, dann müssten sie zudem über deren Vertreiber informieren.
Verpflichtende Updates
Der zweite Gesetzesentwurf thematisiert vertragliche Aspekte bei der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen. Das würde Unternehmer beispielsweise dazu verpflichten, Verbrauchern alle erforderlichen Aktualisierungen für ein digitales Produkt zur Verfügung zu stellen. Das soll entweder für den Bereitstellungszeitraum gelten oder solange, wie der Verbraucher es anhand des Vertrags und Produkts erwarten kann.
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Gesetzesentwürfe Onlinehandel: 13. Januar 2021
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