Künstliche Intelligenz biete eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten. Gleichzeitig seien die Systeme jedoch Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, denen die vorhandenen IT-Standards nicht gewachsen sind. Mit dem Kriterienkatalog „Artificial Intelligence Cloud Service Compliance Criteria Catalogue”, kurz AIC4, möchte das BSI nun eine Grundlage zur Bewertung der Sicherheit von KI-Systemen schaffen.
Spezifische Kriterien für den Einsatz von KI
AIC4 basiert auf dem weltweit anerkannten BSI Kriterienkatalog C5 für Cloud-Dienste. Darin sind spezifische Kriterien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in acht Kategorien, wie beispielsweise „Leistung und Funktionalität“ oder „Zuverlässigkeit“, aufgeteilt. Die Kriterien sollen die Mindestanforderung an KI-Systeme definieren. Jedes Kriterium enthält außerdem zusätzliche Informationen, die einen individuellen Gebrauch des Katalogs ermöglichen sollen.
Nur der erste Schritt
Die Veröffentlichung von AIC4 sei nur der erste Beitrag des BSI zu mehr Sicherheit beim Einsatz von KI-Systemen. Das Bundesamt beschäftige sich intensiv mit dem Thema, da Informationssicherheit eine entscheide Voraussetzung für den Erfolg der Technologie sei. Noch in diesem Jahr soll deshalb ein Stützpunkt mit dem Schwerpunkt KI im Saarland eingerichtet werden.
Informationen und Angebote der DEKRA Akademie
Pressemitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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