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Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese sollen das Leben und die Gesundheit der Belegschaft schützen und die Arbeitskraft erhalten.
Der modernere Arbeitsschutz geht über die bloße Gefahrenabwehr hinaus. Er fordert überdies eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt in Deutschland den betrieblichen Arbeitsschutz. Dieses schreibt vor, dass der Arbeitgeber mögliche Gesundheitsgefährdungen beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen einführen muss. Diese Pflicht kann der Arbeitgeber erfüllen, indem er den Arbeits- und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Abläufe einbindet.
Für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Situationen schreibt das ArbSchG vor, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Jährliche Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, auch Arbeitsschutzbelehrung, sind vom Arbeitgeber durchzuführen bzw. zu beauftragen.
Das Arbeitsschutzgesetz lässt den Unternehmen Gestaltungsspielräume. Dadurch können die Betriebe ihren jeweiligen Gegebenheiten gerecht werden. Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz. In diesen Verordnungen sind Arbeitsschutzmaßnahmen für
Weitere Arbeitsschutzrichtlinien regeln in Deutschland darüber hinaus Anforderungen an spezifische Branchen und Berufsgruppen. Dazu zählen unter anderem:
Der Arbeitsschutz umfasst alle im Betrieb beschäftigten Personen. Die Arbeitsschutzmaßnahmen werden in der Regel durch einen internen Arbeitsschutzausschuss festgelegt. Je nach Größe des Unternehmens können auch externe Parteien miteinbezogen werden. Innerhalb des Unternehmens beteiligte Akteure:
Neben den internen Akteuren gibt es weitere Akteure (m/w/d). Dazu zählt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Er verantwortet den Ausgleich von Gesundheitsschäden, die Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz berät die Politik und ist unterstützend im Rahmen des Transfers in die Praxis tätig.
Die Gewerbeaufsicht übernimmt als externe Instanz die Überwachung der Einhaltung von Schutzvorschriften in Unternehmen. Innerhalb von unangemeldeten Kontrollen prüft sie beispielsweise die Einhaltung von Hygiene, des Arbeitszeitschutzes und des Schutzes der Mütter, Jugendlichen und Kinder.
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