Arbeitsschutz & -sicherheit
Arbeitsschutz in Unternehmen
Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jedes Unternehmen ein essentielles Thema. Beschäftigte sollen jederzeit vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen und Maßnahmen. Das wichtigste Gesetz für die betriebliche Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen im Unternehmen einzuschätzen und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.
Beschäftigte müssen ausreichend über sicherheitsrelevante Themen Bescheid wissen. Daher bedarf es einer entsprechenden Unterweisung. Arbeitsschutz ist für Unternehmen ein dauerhaftes und wiederkehrendes Thema. Eine einmalige Schulung der Mitarbeiter (m/w/d) reicht nicht aus.
Regelmäßige Unterweisung: Arbeitsschutz für Mitarbeiter (m/w/d)
Das Fundament zum Arbeitsschutz bildet die Erstunterweisung der Mitarbeiter (m/w/d). Dabei werden Grundlagen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vermittelt. Der Zeitpunkt für weitere Unterweisungen richtet sich z. B. nach Veränderungen im Einsatzbereich oder der Einführung neuer Technologien und Arbeitsmittel. Grundsätzlich gilt: Mindestens einmal im Jahr muss eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Eine erfolgreiche Arbeitsschutz-Unterweisung setzt auf den aktiven Miteinbezug der Mitarbeiter (m/w/d) und geht auf konkrete Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz ein. Die Unterweisung vermittelt die gesetzlichen Grundlagen und die zu beachtenden Schutzmaßnahmen.