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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, kurz AVGS, wird ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Gefördert werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“, dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist somit ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Hierin verpflichtet sich die Einrichtung, die von Ihnen gewählte Qualifizierung zu finanzieren. Der AVGS basiert auf drei verschiedenen Säulen:
Einen AVGS beantragen kann jeder, der die folgenden Kriterien erfüllt:
Allerdings kann auch ohne Rechtsanspruch nach den genannten Kriterien ein AVGS beantragt werden. Dann liegt die endgültige Entscheidung beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Dazu zählen zum Beispiel folgende Bedingungen:
Wenn Sie bereits eine Maßnahme für Ihre individuellen Bedürfnisse gefunden haben, die auch dem AVGS entspricht, müssen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Dafür sind folgende Schritte notwendig:
Ein Vermittlungsgutschein des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit kann bei zertifizierten Bildungsträgern oder bei privaten Arbeitsvermittlern eingelöst werden. Der AVGS sichert den Bildungsträgern somit zu, dass die Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen werden kann.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verursacht für den Berechtigten keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft zuvor schriftlich zugestimmt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die durch die Maßnahme entstandenen Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Dies sollte im Einzelfall vorab mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Die Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird nicht per Gesetz geregelt. Die Gültigkeit liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit. In den meisten Fällen ist der AVGS aber drei Monate gültig.
Die Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der auf dem AVGS notierten abweichen. Dazu zählen folgende Situationen:
Eine Übersicht der zugelassenen Angebote finden Sie in Kursnet.
Informationen erhalten Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der
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