Wenn Beschäftigte bei ihrer Arbeit einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, können Sie eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen. Bis zum 31. Dezember 2021 sind bei der BGW rund 132.000 solcher Verdachtsmeldungen eingegangen. Bisher hat die Berufsgenossenschaft circa 87.000 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Daher sollen Betroffene, die mit Langzeitfolgen kämpfen, eine besondere Unterstützung erhalten.
Long COVID und Post-COVID
Obwohl die meisten Infektionen zu einem leichten Verlauf führen würden, leide ein kleiner Teil der Erkrankten noch Wochen oder Monate später unter Beschwerden. Sie haben beispielweise Probleme mit ihrer Konzentrationsfähigkeit oder seien erschöpft. Besteht diese Symptomatik länger als vier Wochen, sprechen Experten (m/w/d) von Long COVID. Halten die Beschwerden länger als zwölf Wochen an oder treten neu auf, ist von Post-COVID die Rede. In diesen Fällen müssen die Versicherten oder ihr behandelnder Arzt (m/w/d) umgehend die BG informieren.
Symptomorientierte Behandlung
Von den BGW-Versicherten, bei denen Corona als Berufskrankheit anerkannt wurde, leiden rund 2.100 Personen an dem Post-COVID-Syndrom. Da die Symptomatik oft sehr unterschiedlich sei, erfolge die Behandlung mit individuellen Therapie- und Rehabilitationsplänen. Dafür hat die BGW zusammen mit den BG Kliniken ein spezielles Post-COVID-Programm entwickelt.
Informationen und Angebote der DEKRA Akademie
Sie haben weitere Fragen?
Tel.: +49.711.7861-3939
49.711.7861-3939
Fax: +49.711.7861-2655
E-Mail:
service.akademie@dekra.com