Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, muss Einiges beachten. Das gilt insbesondere für die Aufbewahrung solcher Stoffe. In der aktuellen Ausgabe ihres Magazins erklärt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) daher, wie wichtig die korrekte Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist.
Behältnisse kennzeichnen
Häufig würden solche Stoffe in größeren Gebinden eingekauft. Werden sie für den täglichen Gebrauch anschließend in kleinere Behälter umgefüllt, sei es wichtig, diese korrekt zu kennzeichnen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) schreibt dabei vor, dass Gefahrstoffe in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen. Behälter müssen außerdem weitere Kennzeichnungselemente und ergänzende Informationen enthalten. Außerdem dürfen Gefahrstoffe niemals in Lebensmittelbehälter gefüllt werden.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen zu unterstützen. Diese Pflichten werden von der Gefahrstoffverordnung geregelt. Demnach müssen Führungskräfte (m/w/d) ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen. Die DEKRA Akademie bietet diverse Weiterbildungen zum Thema Gefahrgut an, wie zum Beispiel die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten (m/w/d).
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