Corona-Tests sind eine wichtige Maßnahme, um die Pandemie einzudämmen. Zum einen können sich positiv getestete Personen in Quarantäne begeben und so ihre Mitmenschen schützen. Zum anderen liefern durchgeführte Tests auch Daten, mit denen die aktuelle Lage besser einzuschätzen ist. Um die Testkapazitäten weiter auszubauen, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neue Coronavirus-Testverordnung vorgelegt. Diese ist am 15. Oktober in Kraft getreten.
Antigen-Schnelltests für medizinische Einrichtungen
Mit der Coronavirus-Testverordnung wird die bisherige Teststrategie in Deutschland um Antigentests erweitert. Dadurch kann zukünftig mehr und schneller getestet werden. Außerdem können diese Tests nicht nur in Laboren ausgewertet werden, sondern auch direkt vor Ort. Sie sind daher besonders gut für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen geeignet. Dort können Belegschaft, Besucher (m/w/d) und Patienten (m/w/d) fortan regelmäßig auf das Virus getestet werden, um so insbesondere Risikogruppen besser zu schützen.
PCR-Test werden weiterhin eingesetzt
Allerdings sind Antigentests nicht so spezifisch, wie die bislang eingesetzten PCR-Tests. Es besteht die Möglichkeit, dass ein positives Ergebnis vorliegt, obwohl die getestete Person gar nicht infiziert ist. Positive Antigentests müssen daher grundsätzlich durch einen PCR-Test bestätigt werden.
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