Im Jahr 2017 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) mit der Untersuchung beauftragt. In Kooperation mit sechs weiteren Instituten hat das IZA ausgewertet, wie sich Maßnahmen der Arbeitsförderung auf die Arbeitsmarkintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten auswirken. Der nun vom BMAS veröffentlichte Abschlussbericht zeigt, dass fast alle Maßnahmen den Arbeitsmarkterfolg von Geflüchteten deutlich verbessern.
Geflüchtete beginnen schneller ein Beschäftigungsverhältnis
Beispielweise üben Geflüchtete, die an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber teilgenommen haben, in den 40 darauffolgenden Monaten durchschnittlich 9,2 Monate länger eine Beschäftigung aus als vergleichbare Personen ohne Förderung. Zudem beziehen sie 68 Tage weniger Hilfsbezüge. Das beeinflusst auch die gesamtfiskalische Kosten-Nutzen-Bilanz. Da die Geflüchteten nach dem Beschäftigungsbeginn in die Sozialversicherung einzahlen, erzielt der Staat im Nachgang an die meisten aktiven Maßnahmen der Arbeitsförderung nach fünf Jahren ein Plus.
Auch geflüchtete Frauen profitieren
Nur bei jedem fünften untersuchten Fall handelt es sich um eine Frau. Dennoch wird ihnen Im Bericht ein großer Teil gewidmet und ihre Situation eingehend analysiert. Genau wie die Männer profitierten auch sie von den Maßnahmen und konnten schneller ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Dabei handelt es sich allerdings häufig um Stellen für geringfügig Qualifizierte und Beschäftigte in Teilzeit.
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