Wenn der Verdacht besteht, dass sich eine Person bei der Arbeit oder in der Schule mit COVID-19 infiziert hat, sollte die Erkrankung mit einem PCR-Test bestätigt und dokumentiert werden. Der positive PCR-Test diene als Nachweis für die Gesetzliche Unfallkasse. Deshalb haben Beschäftigte nach einem positiven Schnelltest Anspruch auf einen PCR-Test, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) berichtet.
Nachweis für Versicherungsleitung
Bei einer Corona-Infektion haben Versicherte unter bestimmen Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Dafür müssen sie nicht nur nachweislich erkrankt sein und Symptome zeigen. Ihre Infektion muss sich auch auf ihre versicherte Tätigkeit zurückführen lassen, beispielweise durch einen Kontakt mit infizierten Personen. Betroffene sollten das Testergebnis und die Umstände der Infektion deshalb im Verbandbuch oder Meldeblock festhalten.
Dokumentation in jedem Fall wichtig
Waren Versicherte im Kontakt mit infizierten Personen und haben keine Symptome, kann ihr Antigentest trotzdem positiv ausfallen. Die DGUV empfiehlt in diesen Fällen dennoch, die Infektion mit einem PCR-Test bestätigen zu lassen. Auch bei einem milden Verlauf können nach einiger Zeit Beschwerden in Zusammenhang mit Long-Covid auftreten. Um Ansprüche bei der Unfallkasse geltend zu machen, muss die Infektion richtig dokumentiert worden sein.
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