Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Förderungen können für stationäre Anlagen und für Fahrzeuganlagen in Bussen und Bahnen, die keine halogenierten Kältemittel nutzen, beantragt werden. Die in Kraft getretene Überarbeitung soll die Kälte-Klima-Richtlinie nun kompakter und technologieoffener machen.
Erweiterter Förderkreis
Unternehmen, Organisationen und Kommunen können Fördergelder beantragen. Durch die geänderte Richtlinie haben dabei jetzt auch kleine Einzelhandelsunternehmen die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Gefördert werden jedoch nur besonders effiziente Anlagen. Stationäre Anlagen würden dabei weiterhin modular gefördert. Das betrifft Thermische Speicher sowie Kälteerzeuger, zugehörige Systeme und Komponenten.
Förderanträge und Förderrechner
Die Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Auf der Seite des Bundesamtes steht ein elektronisches Formular zur Verfügung. Nur damit können Anträge gestellt werden. Das Bundesamt bietet zudem einen Förderrechner an, um die Beitragshöhe abzuschätzen.
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