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EU Berufskraftfahrer

...die Uhr tickt!

Bereits im Juli 2006 hat der Bundesrat das neue Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz, kurz BKrFQG, verabschiedet. Aber hat es jemand bemerkt?
Bemerkt vielleicht schon, über die Folgen jedoch, die immerhin von Fahrverbot bis zu hohen Bußgeldern bei Nichtbeachtung reichen, haben sich zunächst nur wenige Gedanken gemacht.
Heute ist weitgehend klar, welche Anforderungen es in Zukunft zu beachten gilt.





Innerhalb der nächsten 5 Jahre sind Sie als Unternehmen bzw. als Berufskraftfahrer verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass bereits aktive Berufskraftfahrer an einem 35-stündigen Weiterbildungsangebot bei einer staatlich zugelassenen Schulungseinrichtung erfolgreich teilgenommen haben.
Anfänger müssen eine Zusatzausbildung im Rahmen einer Grundqualifikation erwerben.

Als DEKRA Akademie haben wir längst reagiert und ein Servicepaket für Sie geschnürt, das Ihnen die Arbeit erleichtert.

  • Wir haben Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen genau sagen, welche Regelung Sie persönlich oder Ihr Unternehmen betrifft. Lesen Sie dazu die untenstehenden Informationen oder besuchen Sie unsere Internetseite www.dekra-berufskraftfahrer.eu.
  • Wir haben unterschiedliche, sehr flexible Schulungsformen bis hin zum Einsatz von E-Learning entwickelt, die wir Ihnen mit einem bundesweit gesicherten Qualitätsstandard von besonders zertifiziertem Trainingspersonal anbieten. 
  • Für unsere Großkunden haben wir sehr interessante Lösungen entwickelt, die auch das Fördergeldmanagement umschließen. Denn Fördergelder im Rahmen verschiedener Förderprogramme gibt es, aber nur wenige wissen, wie und wo sie zu beantragen sind.


NEWS

30.08.2010 - 7. Fernausbildungskongress: DEKRA media mit breitem Produktportfolio
29.08.2010 - Geballte Kompetenz rund um REACH
23.08.2010 - Gefahrguttransport meist per Straße
20.08.2010 - DEKRA Arbeitsmarkt-Report 2010: Führungskompetenz gesucht
20.08.2010 - Premiere zur AMB: KELLER und DEKRA stellen CNC-Führerschein vor