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DEKRA Akademie Norderstedt
Kraftfahrer Weiterbildung ist Pflicht
Im Juli 2006 hat der Bundesrat das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die dazugehörige Verordnung (BKrFQV) verabschiedet. Damit wurde die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht umgesetzt.
Für alle gewerblich tätigen (Berufs-) Kraftfahrer (Bus und Lkw) gilt: Weiterbildung in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren wird regelmäßig zur Pflicht. Neueinsteiger müssen eine erste komplette Weiterbildung erstmalig fünf Jahre nach dem Erwerb einer Grundqualifikation nachweisen.
Alle, die ihre Fahrerlaubnis im C-Klassenbereich nach dem 10.09.2009 (D-Klassenbereich: 10.09.2008) erwerben oder erworben habenund diese gewerblich einsetzen wollen, müssen in Zukunft zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation mit IHK-Abschluss erwerben.
Alle, die bereits vor dem 10.09.2009 (D-Klassenbereich: 10.09.2008) ihre Fahrerlaubnis erworben haben, fallen unter die sog. Besitzstandsregelung. Sie sind nicht zur Grundqualifikation, aber zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Detaillierte Informationen finden Sie auf einer speziellen Internetseite zum Thema:
www.dekra-berufskraftfahrer.eu