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DEKRA Akademie Norderstedt

Abgabe MDI-haltiger Bau- und Montageschäume: eingeschränkte Sachkundeprüfung ab Dezember 2010 Pflicht

Druckgaspackungen für MDI-haltige Bau- und Montageschäume, die mit dem R-Satz 40 "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet sind, dürfen ab 01.12.2010  nur noch durch einen Sachkundigen nach § 5 ChemVerbotsV an private Endverbraucher abgebeben werden. Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht mehr in der Selbstbedienung erfolgen. Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) ist ein Hauptbestandteil von Bau- und Montageschäumen und wurde aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 als krebserzeugender Stoff der Kategorie 3 (Krebsverdachtsstoff) eingestuft.

Die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor den zuständigen Landesbehörden nachzuweisen. Der Sachkundige muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein. Zum Erwerb dieser Sachkunde bietet die DEKRA Akademie bundesweit entsprechende Vorbereitungslehrgänge an.

Seminarinhalte sind unter anderem: 


Die DEKRA Akademie kann auf ein bundesweites Standortnetz zurückgreifen.

Die nächsten regionalen Schulungstermine sind:

15.11. und 16.11.2010 in Norderstedt

29.11. und  30.11.2010 in Neumünster

09.12. und 10.12.2010 in Norderstedt

Das 1,5-tägige Seminar mit Prüfungsvorbereitung schließt mit der eingeschränkten Sachkundeprüfung ab. Nach bestandener Prüfung stellt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein einen Sachkundenachweis aus. Die DEKRA Akademie bietet außerdem In-House-Schulungen für Unternehmen an.

Sie wünschen weitere Informationen oder ein individuelles Angebot?
Fragen Sie uns!

DEKRA Akademie GmbH
Frau Heike Lassen

Tel:     +49.40.534393-15
Fax:    +49.40.534393-99
E-Mail: heike.lassen@dekra.com



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