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News

DEKRA-Fahrsicherheitstrainings für Zivildienstleistende

12.08.2009

Mit der Sonderinformation 1/2009 informiert das Bundesamt für Zivildienst alle Zivildienststellen über die neue Pflicht zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für Zivildienstleistende:

"Angesichts des jugendlichen Alters der Zivildienstleistenden und zur Förderung ihrer Fahrerfahrungen haben Dienststellen ab Oktober 2009 dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistende vor ihrem ersten Fahreinsatz ein Fahrsicherheitstraining erhalten. Dies gilt für alle regelmäßig dienstlich kraftfahrenden Zivildienstleistenden, vor allem, wenn sie auf einem Zivildienstplatz der Tätigkeitsgruppe 07, 08, 11, 19, 45 oder in Tätigkeitsfeldern wie "Essen auf Rädern", im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden. Das Fahrsicherheitstraining soll auf einem der Einsatzfahrzeuge bzw. einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen und muss neben psychologischen und theoretischen Aspekten (Unfallschwerpunkte, Fahrgastverhalten) auch einen praktischen Teil umfassen...

...Der zeitliche Umfang muss mindestens fünf Stunden betragen.
Dienstleistende, die einen Kleintransporter fahren, sollen zusätzlich eine Unterweisung in das unterschiedliche Fahrverhalten mit und ohne Beladung erhalten.
Für Dienstleistende, die im Krankentransport und der Notfallrettung eingesetzt werden, ist darüber hinaus ein spezielles Sicherheitstraining (kontrolliertes Kurvenfahren, sicheres Ausweichen, ggf. auch Sondersignalfahrten) erforderlich."
(Auszug aus der Sonderinformation 1/2009, Bundesamt für Zivildienst)
Hier finden Sie die Sonderinformation in ganzer Länge: Sonderinformation 1/2009

DEKRA hat zur Erfüllung der Trainingsanforderungen vielfältige Trainingsmöglichkeiten entwickelt, die vom individuellen Coaching bis zu mediengestützten Lernangeboten reichen.

Wer sich bereits jetzt informieren möchte kann Informationen über die folgende Email-Adresse anfordern:   cc.tl@dekra.com

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