Die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor den zuständigen Landesbehörden nachzuweisen. Der Sachkundige muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein. Zum Erwerb dieser Sachkunde bietet die DEKRA Akademie bundesweit entsprechende Vorbereitungslehrgänge an. Seminarinhalte sind unter anderem:
- Grundlagen des deutschen und europäischen Chemikalienrechts
- Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung
- Technische Regeln
- Grundkenntnisse des sonstigen Umweltrechts
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Schutz besonders gefährdeter Personen
- Gefahrstoffkunde - Gefahrenabwehr
- Eigenschaften von MDI [Methylendiphenyl-Diisocyanat und en Isomeren]
- Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Abgabevorschriften für MDI-haltige Bau- und Montageschäume
Lehrgangstermine und Orte sind unter www.dekra-akademie.de im Internet zu finden.
Der nächste Lehrgang findet am 14. und 15. Oktober 2010 in Mayen statt. Das Seminar ist als 1,5-tägiger Lehrgang mit Prüfungsvorbereitung mit anschließender Prüfung konzipiert. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz stellt einen Sachkundenachweis nach bestandener Prüfung aus. Die DEKRA Akademie bietet außerdem In-House-Schulungen für Unternehmen an.
Sie wünschen weitere Informationen oder ein individuelles Angebot? Fragen Sie uns!
DEKRA Akademie GmbH
Frau Beatrix Nöthen
Am Layerhof 6
56727 Mayen
Tel.: 02651/43063
Fax: 02651/43409
beatrix.noethen@dekra.com