Dem BAG zufolge muss der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungszeitraums erfolgen. Vordrucke dafür sowie Ausfüllanleitungen mit Beispielen und Merkblättern stellt das Amt auf seiner Webseite www.bag.bund.de zur Verfügung. Wer den Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht einreicht, muss damit rechnen, dass bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt gelten. Die Folge kann sein, dass bereits erhaltene Fördergelder zusätzlich mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen.
Wer öffentliche Förderprogramme clever nutzten will, kann auf ein umfangreiches Dienstleistungspaket der DEKRA Akademie zurückgreifen. DEKRA Akademie unterstützt Unternehmen bei:
- Fördermittelberatung
- Antragstellung und Antragsabstimmung mit dem Zuwendungsgeber
- Fördermittelcontrolling
- Endabrechnung der Fördermittel nach Beendigung des Projekts
Nähere Informationen finden Sie auch in diesem Dokument: Fördermittel für Qualifizierung