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Kooperation Allianz/DEKRA

DEKRA Akademie und Allianz: Fuhrparkkosten nachhaltig senken

Stuttgart/München Um die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz so effizient und nachhaltig wie möglich zu gestalten, bieten DEKRA Akademie und Allianz bundesweit Schulungen mit einem besonders hohen Praxisanteil an. Ziel des gemeinsam entwickelten Konzepts ist es, Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden. Deshalb werden im Praxisteil nicht Extremsituationen auf abgeschlossenen Übungsplätzen simuliert, sondern typische Unfallschwerpunkte wie Rangieren und Manövrieren auch im Realverkehr trainiert.

Fuhrparkkosten spürbar verringern
„Unternehmen und Fuhrparkmanager profitieren nachhaltig von dem neuen Schulungskonzept. Wir erwarten eine spürbare Verringerung der Fuhrparkkosten durch geringeres Schadenaufkommen, reduzierten Spritverbrauch sowie weniger Verschleiß und geringere Wartungskosten“, sagt Severin Moser, Mitglied des Vorstands der Allianz Deutschland AG. Jörg Mannsperger, Mitglied des Vorstands der DEKRA SE und Geschäftsführer der DEKRA Akademie GmbH, hält auch eine deutliche Reduzierung der nicht versicherten Folgekosten – durchschnittlich 2.200 Euro je Schadenfall durch Personalaufwand, Ausfallzeiten, Wertminderung oder Selbstbehalt – für realistisch, da die Trainings auf eine Verringerung der Schadenanzahl ausgerichtet sind. „Weiteres Einsparpotenzial ergibt sich durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel, die im Einzelfall bis zu 70 Prozent betragen können“, so Mannsperger. Allianz Kunden erhalten zudem 20 Prozent Rabatt auf die Schulungskosten im Modul „Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik“ mit Praxisanteil.

Über die Erfahrungen von Unternehmen und Fahrern mit dem neuen Angebot informiert jetzt auch ein aktueller Filmbeitrag. Interessenten können sich den Film hier anschauen.

Alle Fragen rund um das Schulungsprogramm von Allianz und DEKRA sowie zu den staatlichen Fördermöglichkeiten beantwortet die DEKRA Hotline unter Tel. 01805 33 57 20.
Für Unternehmen, die Eigner oder Halter von mindestens einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t sind und die mit diesem LKW Güter transportieren, steht außerdem ein Informations- und Faxformular zum Download zur Verfügung.

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